NOTARIELLE BEGLAUBIGUNG

Notarielle Beglaubigung ist dafür notwendig, damit einem übersetzten Dokument, eine Rechtskraft verliehen wird. Notarielle Beglaubigung erfolgt auf folgende Art und Weise- auf dem übersetzten Dokument wird eine Unterschrift von einem Übersetzer gestellt. Danach wird dieser Unterschrift von einem Notar beglaubigt und versieht diese Dokument mit einem Notar Stempel. Von einem Notar, können nur offiziellen Dokumente beglaubigt werden. Notarielle Beglaubigung verbreitet sich nicht auf: Ausführungsbestimmungen, persönlicher Briefwechsel, Artikeln und Informationsmaterialien. In dem Falle reicht der Stempel des Übersetzungsbüros für die Beglaubigungen aus.   
 
Das notarielle Beglaubigungsprozedere
 
Da die Voraussetzungen bezüglich der Beglaubigungsform sich für jedes einzelnes Land, für jedes Behörde unterscheiden können- empfehlen wir es, alle diese Fragen vorab,  bei der Behörde, wohin die Dokumente schließlich gebracht werden, abzuklären auf welche Art und Weise diese Dokumente gestaltet werden sollten. Sollte es eine notarielle Beglaubigung sein, oder reicht der Stempel des Übersetzungsbüros aus. Ebenfalls sollte abgeklärt werden, sollte diese Übersetzung mit dem Original oder mit einer Kopie verschnürt und besiegelt werden.
 
Voraussetzungen für das Dokument
 
Für die notarielle Beglaubigung sollte das Dokument den folgenden Voraussetzungen entsprechen:
 
1.    Es ist notwendig das Dokument im Original vorzulegen;
2.    Dem Dokument sollte es genau zu entnehmen sein, wie es heißt und von welcher Organisation es ausgestellt wurde;
3.    Auf dem Dokument muss Datum, Unterschrift und Stempel der Behörde sein, die das Dokument ausgestellt hat.
4.    Wenn das Dokument, mehr als aus einem Blatt besteht, sollte es mit dem Stempel und Unterschrift verschnürt und versegelt werden.
5.    Auf den Dokumenten, die von den staatlichen Behörden eines anderen Landes ausgestellt wurden sind, muss eine Apostille oder ein Stempel der konsularischen Beglaubigung draufstehen.
 
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